Die Stadt hat eine soziale Verantwortung.
Nachdem Behinderteneinstellungsgesetz müssten mehr als doppelt so vieleBehinderte bei der Stadt beschäftigt sein, als es derzeit sind. DieStadt zahlt deswegen über 60.000 Euro jährlich an Ausgleichstaxen.
Rechtliche Situation
Nachdem Behinderteneinstellungsgesetz sind Dienstgeber, die im Bundesgebiet zumindest 25 Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25Dienstnehmer einen «begünstigten Behinderten» einzustellen. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50% betragen und wird vomBundessozialamt festgestellt.
Derzeitiger Stand bei der Stadt
DieStadt Dornbirn beschäftigt derzeit rund 1.400 Personen. Die Pflichtzahl der einzustellenden Behinderten beträgt daher 55 Personen. Tatsächlich sind aber bei der Stadt nur 17 begünstigte Behinderte tätig, davon sind5 Personen wegen des Grades der Behinderung doppelt anrechenbar. Das heißt, die Stadt erfüllt nicht einmal die Hälfte ihrer Verpflichtungen.Sie müsste zusätzlich 33 Behinderte beschäftigen.
Hohe Ausgleichszahlungen
DieAusgleichstaxe für jede nicht angestellte behinderte Person beträgt seit 1.7.2001 monatlich 196,22 Euro. Für das Jahr 2001 hat die Stadt60.722,5 Euro an Ausgleichstaxen zahlen müssen (davon entfallen auf dasKrankenhaus 35.480 Euro), 2002 werden es noch deutlich mehr werden.
Reduzierung der Förderung
Leider hat das Bundessozialamt in den letzten Jahren die Förderungen für einen geschützten Arbeitsplatz laufend reduziert. Waren früher Personalkostenersätze bis zu 60% möglich, so beläuft sich der durchschnittliche Personalkostenersatz derzeit nur mehr auf 30%.
Vorliegende Bewerbungen
Momentan liegen bei der Stadt mehrere Bewerbungen bzw. Anträge auf Anstellung eines Behinderten, z. B. durch das IFS, vor.
Wir fordern die Stadt auf, noch mehr als bisher ihrer sozialenVerantwortung gerecht zu werden und noch mehr Menschen mitBehinderungen einzustellen.
Bei der künftigen Dienstpostenplanung sollen zusätzliche geschützte Arbeitsplätze vorgesehen werden.
DieStadt soll noch mehr als bisher sich Gedanken machen, welche Arbeiten im städtischen Dienst man einem gehandicapten Menschen zur bestmöglichen Erfüllung zuteilen kann. Aufgabenfelder, die bewältigbar sind, sind durchaus vorhanden: im Pflegeheim und Krankenhaus, inKultur- und Museumsbetrieben, bei der Inatura, Bürodienste,Hausmeisterarbeiten, Bibliothekarsdienste, Inventarisierungsarbeiten,%85
Vorbildfunktion
Wir sind der Meinung, die Stadt muss in der BehindertenbeschäftigungVorbild sein, denn nur dann kann sie die Privatwirtschaft auffordern,auch noch mehr als bisher zu tun.
Die Stadt hat eine besondereVerpflichtung, ihre Anstrengungen zu erhöhen, mehr Menschen mitBehinderung zu beschäftigen und damit der im Behinderteneinstellungsgesetz verankerten Einstellungsverpflichtung besser zu entsprechen.
Für die Dornbirner SPÖ
Mag. Gebhard Greber
Dr. Gabi Sprickler-Falschlunger