Im Mai 2008 hat die Stadtvertretung die Verkaufsfläche des Messeparks mit 17.500 m2 festgelegt. Das Landesverwaltungsgericht hat inzwischen festgestellt, dass dies gesetzeswidrig ist, vor allem aus 2 Gründen. Erstens, weil die Stadt sich dabei nicht an den bereits in den Bauverfahren 1985 und 1996 genehmigten Verkaufsflächen orientiert hat. Zweitens, weil 2008 der Stadtvertretung nicht alle Unterlagen vorgelegen sind (Baupläne und Baubeschreibung 1985). Daher hat das Landesverwaltungsgericht im Oktober 2015 den Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt, die Flächenwidmung der Stadt Dornbirn bezüglich des Messeparks als gesetzwidrig aufzuheben.
Offensichtlich hat die Stadt einen Fehler begangen. Anders als ÖVP und Grüne sind wir der Meinung, dass die Stadt ihren Fehler sofort korrigieren soll und dass nicht ein weiteres Jahr auf den Verfassungsgerichtshof zugewartet wird. Die Dornbirner SPÖ hat daher – gemeinsam mit FPÖ und NEOS – in der Stadtvertretung am 15.10.2015 einen Kompromissvorschlag eingebracht, der zumindest 21.500 m2 Handelsfläche für den Messepark vorsieht. Der Messepark verzichtet dafür auf die Handelsflächen beim ehemaligen Elekro Rein, unterschreibt eine Parkierungsregelung für die vielen Sportvereine im Messegelände und ist bereit für eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Innenstadt (gemeinsamer Einkaufsgutschein, Shuttle zwischen Messepark und Innenstadt). Der Vorschlag wurde von der Mehrheit aus ÖVP und Grüne abgelehnt.
15.10.2015
Stadtrat Gebhard Greber, Fraktionsvorsitzender der Dornbirner SPÖ