Gesamtkonzept Rappenlochbrücke-Staufensee

Das Gesamtkonzept besteht aus 3 Teilen:

  1. Sicherung des bergseitiges Brückenwiderlagers
    Das bergseitige Brückenwiderlager der Rappenloch-Behelfsbrücke weist zunehmende Rissbildungen auf. Auch wenn keine akute Gefahr besteht – Voraussetzung ist allerdings die Einhaltung der Tonnagebeschränkung von 22 Tonnen (Ausnahmen 26 Tonnen) und eine Geschwindigkeit beim Befahren der Brücke von 10 km/h – empfiehlt Geotechnik Dönz/Schruns die Sicherung des Widerlagers „kurzfristig“ herzustellen, indem das Brückenwiderlager mit Ankerbalken und vorgespannten Ankern gesichert wird. Die Kosten dafür betragen rund € 225.000.
    Die Ankerbalken werden dabei so gesetzt, dass sie für den späteren Brückenneubau auch verwendet werden können.
  2. Sicherheitsabtrag eines Felsüberhanges
    Flussaufwärts in Verlängerung des Felssturzes vom Mai 2011 stellt ein Felsüberhang eine zusätzliche Belastung für den Felspfeiler, auf dem das bergseitige Brückenwiderlager liegt, dar. Hier besteht ein instabiles Kluftsystem, jederzeit kann es zu einem Bruch kommen. Da die Klüfte bis in den Bereich des provisorischen Widerlagers reichen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass durch einen erneuten Felssturz das Brückenwiderlager teilweise freigelegt würde.
    Für Geotechnik Dönz ist daher „ein Sicherheitsabtrag dringend erforderlich“.
  3. Räumung einer Durchflusssektion
    Da die Felssturzmassen von 2011 höher liegen als das Tunnelende des Entlastungstunnels des Staufensees, kann die Tunnelfalle des Sees für die Hochwasserentlastung und den Geschiebebetrieb/Schlammtransport nicht mehr geöffnet werden. Daher ist es inzwischen zu einer fast vollständigen Verlandung des Staufensees gekommen. Vom ursprünglichen Fassungsvermögen des Sees von 130.000 m3 sind derzeit nur mehr 25.000 m3 Seevolumen frei.Da der See bei der Staumauer bis ca. 2 Meter unter die Überfallkrone mit Schlamm gefüllt ist, ist die Staumauer einer rund 2,5-fachen Druckbelastung gegenüber dem Wassereinstau ausgesetzt. Daher ist eine Entschlammung des Sees notwendig. Die Alternative ist ein Abtrag der Staumauer und somit das Endes des Staufensees.

    Die Stadt Dornbirn hat sich aber schon vor Jahren für den Erhalt des Staufensees und damit für ein vom Menschen geschaffenes Naturjuwel ausgesprochen.

    Eine Entschlammung kann – wie vor dem Felssturz 100 Jahre lang praktiziert – bei Hochwasserereignissen vorgenommen werden, bei denen die Tunnelfalle geöffnet wird.

    Die Alternative ist der Abtransport des Schlammes mit LKW, dies würde 10.000 LKW-Fahrten und zusätzliche Kosten in Höhe von € 4,5 Millionen bedeuten.

    Daher muss es das Ziel sein, einen positiven Bescheid von der BH für die Wiederaufnahme der 100 Jahre lang durchgeführten „Feststoffbewirtschaftung“ bei Hochwasserereignissen zu bekommen.

    Um den Staufensee also zu erhalten, ist es notwendig, einen Durchlass im Felssturzgebiet zu schaffen, groß genug, damit auch Baumstämme passieren können, damit es nicht zu Verklausungen kommen kann. Die Schlucht ist in diesem Bereich rund 20 Meter breit, die Räumung der Durchflusssektion müsste zwischen 4 und 5 Metern Breite und 8 bis 10 Meter Tiefe betragen. Das Räumungskonzept sieht einen Durchlass auf der orografisch linken Seite vor, da diese Seite wesentlicher stabiler ist.

    Wegen des Schlammdruckes auf die Staumauer hat die Staubeckenkommission, eine Bundesbehörde im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, die Stadt aufgefordert, bis 11. August 2017 ein Sanierungskonzept für den Staufensee vorzulegen, das heute beschlossen werden soll. Geschieht dies nicht, droht der Stadt, dass sie nicht mehr selbst über die Zukunft des Staufensees entscheidet.

Die Gesamtkosten dieser 3 Maßnahmen betragen € 954.000; 50 % werden aus dem Katastrophenfond refundiert.
Der heutige Beschluss umfasst aber auch die Ergänzung des vorliegenden Gesamtkonzeptes um die Inhalte „Prüfung der Standfestigkeit der Staumauer“ und „Überarbeitung des Konzeptes der Feststoffbewirtschaftung“.
Wir beschließen heute die Ausarbeitung des Einreichprojektes, das heißt, der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der noch einzuholenden wasser- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen.

Gründe für einen raschen Beschluss – Eine Verschiebung, wie von den Grünen und NEOS gewünscht ,wäre unverantwortlich
Als zuständiger Tiefbaustadtrat bin ich gegen eine Verschiebung des Beschlusses, wie von den Grünen und den NEOS angestrebt. Eine solche Vorgangsweise wäre aus Sicherheitsgründen grob fahrlässig und unverantwortlich. Vielmehr müssen wir alle darauf drängen, dass die aufgezeigten Maßnahmen noch heuer umgesetzt werden.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand:

  1. Aus Sicherheitsgründen muss
    • das Brückenwiderlager so rasch als möglich gesichert werden
    • der Felsüberhang kontrolliert abgesprengt werden
    • die Staumauer vom Schlammdruck befreit werden.
  2. Die Staubeckenkommission verlangt bis Mitte August ein Sanierungskonzept für den Stauweiher Ebensand (Staufensee).
  3. Die Stadt bekennt sich zum Erhalt des Staufensees und somit einer wichtigen Erholungslandschaft.
  4. Die Stadt bekennt sich zur nachhaltigen Energieerzeugung:
  5. Der Fortbestand des Kraftwerkes Ebensand der Illwerke/VKW ist nur gewährleistet, wenn der Staufensee nicht verlandet. Ebensand ist das größte Kleinkraftwerk der Illwerke/VKW, es liefert jährlich etwa 7 GWh (7 Mio. KWh) an elektrischer Energie, das entspricht etwa 1.500 Solaranlagen.
    Die VIW/VKW haben daher für die Räumung einer Durchflussstrecke € 150.000 gewährt.
    Das Kleinkraftwerk Staufensee kann den Betrieb nur wieder aufnehmen, wenn eine Durchflusssektion geschaffen wird. Immerhin liefert es im Jahresdurchschnitt (2005-2010) 826.000 KWh, was einer Leistung von 150 Solaranlagen entspricht.

Entscheidungsreif
Das Gesamtprojekt ist entscheidungsreif. Warum?

  1. Die geologischen Expertisen sprechen eine eindeutige Sprache.
  2. Seit dem Felssturz am 10.5.2011 hat es zahlreiche Lokalaugenscheine, Besprechungen, Aktenvermerke, Amtsberichte und Ausschussbefassungen gegeben.
  3. Bereits am 18.12.2012 hat der Stadtrat einen Beschluss zur Räumung einer Durchflussstrecke beschlossen, die Arbeiten mussten aber aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.
  4. Der Tiefbauausschuss hat sich seit dem 7.6.2011 nicht weniger als 16-mal mit der Thematik beschäftigt, zuletzt am 30. Mai 2017 mit einem einstimmigen Beschluss des Gesamtkonzeptes.
    Dabei wurde rechtzeitig das Gesamtkonzept allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
  5. Am 6. Juni 2017 hat der Stadtrat 2 Stunden lang über das Gesamtprojekt beraten, anwesend war auch DI Dönz von Geotechnik Dönz. Bekanntlich wurde am Ende der Debatte vom Stadtrat einstimmig der heute vorliegende Antrag an die Stadtvertretung beschlossen.

Indiskutable Vorgangsweise der Grünen

  1. Einstimmige Beschlüsse mit Zustimmung der Grünen
    Der Tiefbauausschuss hat am 30. Mai 2017 einstimmig, also auch mit der Stimme des anwesenden Vertreters der Grünen, dem Gesamtkonzept zugestimmt.
    Am 6. Juni 2017 hat der Stadtrat einstimmig, also auch mit der Stimme der grünen Stadträtin Alton, das Gesamtkonzept beschlossen.
    Heute, am 22. Juni, treten nun die Grünen gegen Beschlüsse auf, denen sie bereits zugestimmt haben.
  2. Unwahrheiten der Grünen in ihrer Medienaussendung
    Ganz abgesehen davon, dass die Grünen in ihrer Medienaussendung nicht erwähnen, dass sie sowohl im Ausschuss als auch im Stadtrat für das von ihnen jetzt abgelehnte Konzept gestimmt haben, strotzt die Aussendung vor Unwahrheiten:

    • „Um die Sprengung durchführen zu können, müsste das rechtsufrige Brückenwiderlager mit Hilfe von Ankerbalken abgesichert werden.“
      Das ist unrichtig. Die Sicherung des Brückenwiderlagers ist völlig unabhängig von einer möglichen Sprengung die dringendste Maßnahme.
    • Die Maßnahmen seien „zum jetzigen Zeitpunkt völlig überflüssig“. Angesichts der dringenden Empfehlungen der Sachverständigen und von Geotechnik Dönz zeugt die Behauptung zumindest von grober Fahrlässigkeit.
    • „Die jetzige Pionierbrücke kann bis zur Neuerrichtung weiter gefahrlos benützt werden.“ Die Fachleute empfehlen vielmehr, den Brückenkopf kurzfristig durch Anker zu sichern.
    • „Der Erhalt des Staufensees und die dafür notwendige Entlandung kann dann auf eine ökologisch verträgliche Art und Weise erfolgen.
      Die Alternative zur 100 Jahre lang praktizierten Feststoffbewirtschaftung ist die Abfuhr des Schlammes mittels LKW. Rund 10.000 LKW-Fahrten wären notwendig. Von ökologischer Verträglichkeit zu sprechen, ist wohl ein Witz. Ganz abgesehen von den Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro.
    • Die „Grundlagen für die kostspieligen Beschlüsse zu Ankerbalken, Sprengung und Baggerarbeiten“ seien „von Mitarbeitern erstellt, die aufgrund von Befangenheit am Projekt nicht beteiligt sein dürften“.Das ist unrichtig. Denn das Gesamtprojekt wurde jahrelang von DI Hermann Wirth betrieben.

      Bedingt durch den schweren Unfall von Hermann Wirth ist der kurze, zusammenfassende Amtsbericht der Abteilung Tiefbau vom 24. Mai 2017 im Auftrag von Hermann Wirth von einem anderen Mitarbeiter der Tiefbauteilung verfasst worden, der das Kleinkraftwerk Staufensee erworben hat. Die Optik ist zugegebenermaßen etwas unglücklich, aber der Amtsbericht beinhaltet grundsätzlich nichts Neues, sondern fasst die jahrelange Arbeit unter der Leitung von Hermann Wirth zusammen.

      Im Übrigen würde das Gesamtkonzept nicht anders aussehen, wenn es das Kraftwerk Staufensee nicht gäbe. Alle Maßnahmen sind völlig unabhängig vom Kraftwerk notwendig.

Eine Vertagung des Beschlusses kommt für mich aus Sicherheitsgründen überhaupt nicht in Frage. Zudem ist für die SPÖ der Erhalt des Staufensees u. die Produktion sauberer Energie ein Anliegen.

22.6.2017
Gebhard Greber
Tiefbaustadtrat und Vorsitzender der Dornbirner SPÖ