Gleiches Recht für alle!

Bebauungspläne
Seit den 80er-Jahren existieren für die Dornbirner Berg-Parzellen ausGründen des Landschaftsschutzes und des Ortsbildes sogenannteBebauungspläne, die von der Stadtvertretung beschlossen wurden.Bebauungspläne geben Art und Weise einer Bebauung für bestimmte Gebiete verbindlich vor.
Bebauungspläne wurden für Watzenegg-Heilenberg, Häfenberg, Kehlegg-Kohlplatz,Knie-Ebnet, Oberfallenberg-Stüben, Bantling, Fluh, Hauat-Jennen und Unterbürgle beschlossen.


Hohe Anzahl an Ausnahmegenehmigungen

DerStadtrat kann in Ausnahmefällen eine Ausnahme vom Bebauungsplan gewähren. Dies hat der Stadtrat seit Mitte der 80er-Jahre aber sehr oft– und in den letzten Jahren zunehmend – getan. Von rund 120 Häusern,die seither in den Berggebieten gebaut wurden, erhielten nicht weniger als 20 % eine Ausnahmegenehmigung.


Flachdach statt Satteldach (Steildach)

DieAusnahme hat sich immer nur auf die Dachform bezogen. Jeder fünfteBauwerber durfte ein Flachdach errichten, obwohl die BebauungspläneSatteldächer vorschreiben.
Besonders viele Ausnahmegenehmigungen (Flachdächer), für alle sichtbar, wurden in Watzenegg, Knie-Ebnet, Oberer Fallenberg-Stüben und am Häfenberg gewährt.


Ungleiche Behandlung der BürgerInnen

VieleBauwerber halten sich von vorne herein an die Vorgaben desBebauungsplanes, obwohl manche von ihnen auch lieber ein Flachdach gebaut hätten.
Eine zunehmende Zahl an Bauwerbern beantragt aber ein Flachdach. Manche bekommen dafür eine Bewilligung, manche nicht.
Dies führt dazu, dass BürgerInnen sich ungleich behandelt fühlen und sich beklagen: Mir hat man ein Flachdach nicht bewilligt, anderen aber schon!


Vorstoß von mir

Ichhabe daher in den letzten Monaten mehrfach im Planungsausschuss und imStadtrat diese ungenügende Situation vorgebracht und eine Überarbeitung der Bebauungspläne bezüglich der Dachform verlangt. Mein Vorschlag war,in den alten bäuerlichen Ortskernen mit den Rheintalhäusern weiterhin das Satteldach vorzuschreiben, aber in den weit größeren RandgebietenFlachdächer für alle zu ermöglichen.

Nachmehreren Diskussionen hat man sich darauf geeinigt, für die vierBergparzellen Watzenegg-Heilenberg, Knie-Ebnet, Oberer Fallenberg-Stüben und Häfenberg genaue Gebiete zu bestimmen, wo die Festlegung der Dachform (Satteldach) aus denBebauungsplänen entfallen soll (nicht in den Ortskernen). Eine diesbezügliche Verordnung wird vorbereitet und noch heuer beschlossen.

DieEinführung von Zonen, in denen die Festlegung „Satteldach“ nicht mehr gilt, ist ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung aller BürgerInnen.Der Vorwurf – „Die einen dürfen, die andern nicht!“ – soll in Zukunft nicht mehr gemacht werden können.

Gebhard Greber
18.09.2006