Aufgrund einer Raumplanungsgesetzesnovelle 2006 hat die Dornbirner Stadtvertretung am 13. Mai 2008 die Gesamtverkaufsfläche des Messeparks mit 17.500 m2 festgelegt. Im September 2015 stellte der Verwaltungsgerichtshof des Landes fest, dass diese Verordnung der Stadt über die Größe der Handelsfläche gesetzeswidrig ist. Denn die Stadt hat sich dabei nicht an die bereits in den Bauverfahren 1985 und 1996 genehmigten Verkaufsflächen gehalten, sondern nur an die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorhandenen Flächen.
Die Stadt Dornbirn hat also einen Fehler begangen, dieser muss korrigiert werden. Dem Messepark stehen die im Bauverfahren 1985 und 1996 genehmigten Flächen zu, die aus den Plänen ersichtlich sind.
In einem Schreiben vom 27.02.2007 an alle Bürgermeister des Landes stellt das Land Vorarlberg klar, dass auf den „Rechtsbestand, dh auf die rechtskräftig baubewilligten Verkaufsflächen“ abzustellen ist. Dies ist in Dornbirn nicht nur nicht erfolgt, das klärende Schreiben des Landes wurde weder dem Stadtplanungsausschuss noch der Stadtvertretung im Jahre 2008 vorgelegt. Wäre dies geschehen, hätte die Politik damals wohl anders entschieden.
Die Stadt Dornbirn hat offensichtlich einen Fehler gemacht, indem sie dem Messepark Handelsflächen aberkannt hat. Dieser Fehler ist nicht nur ein Schaden für das betroffene Unternehmen, auch für die Entwicklung von Dornbirn als führender Einkaufsstadt der Region bringt dies Nachteile. Anstatt Maßnahmen zur Stärkung von ganz Dornbirn zu entwickeln, wird verhindert, blockiert, verzögert und falsch informiert. Wir haben genug und wollen nicht, dass die ÖVP in Dornbirn so „weiterwurstelt“.
Deshalb die Forderungen der Dornbirner SPÖ, FPÖ und NEOS:
- Fehler sofort beheben!
Die Stadt Dornbirn soll entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs Vorarlberg den Fehler sanieren. Aussitzen und nur Zuwarten macht keinen Sinn. Denn wenn der Verfassungsgerichtshof das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes des Landes bestätigt (dies ist zu erwarten), muss die Stadt auch noch mit Amtshaftungsklagen rechnen, vom Imageschaden für die Stadt ganz zu schweigen. - Endlich mit dem Messepark verhandeln.
Die Stadt hat noch keine konstruktiven Gespräche mit dem Messepark geführt. 2.500 m2 zusätzliche Handelsfläche zu den 17.500 m2 als Kompromiss mit dem Messepark zu präsentieren, war eine Fehlinformation der ÖVP und nicht mit dem Messepark abgestimmt. Der Messepark leistet jetzt schon wichtige Beiträge für Dornbirn, auch für das Stadtmarketing und für Inside Dornbirn. Diese Kooperation kann ausgebaut werden. - Ein gemeinsames Dornbirn
Wir sind für eine Stärkung der Innenstadt und eine Erweiterung des Messeparks. Nur so kann Dornbirn seine führende Position als überregionale Einkaufsstadt behalten. Wir sind ein Dornbirn. Ein Blick auf andere Gemeinden zeigt, dass diese sich als Handelsstandort profilieren wollen, während in Dornbirn ÖVP und Grüne die Augen vor einer maßvollen Erweiterung des Messeparks verschließen. - Aufklärung
Wir fordern aber auch volle Aufklärung darüber, warum das wichtige und klärende Schreiben des Landes an alle Bürgermeister aus dem Jahr 2007 den politischen Gremien nicht zur Kenntnis gebracht wurde und wer dafür verantwortlich ist.
Daher stellen wir in der kommenden Stadtvertretungssitzung am 15. Oktober 2015 einen gemeinsamen Antrag auf eine Korrektur der Gesamtverkaufsfläche des Messeparks von 17.500 m2 auf die bereits in den Baubescheiden bewilligten 22.667 m2.
Unser Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Korrektur der Verordnung der Stadt vom 13.05.2008 lautet wie folgt:
Bezirk: VI
Betrieb, Anschrift, GSt.Nr. Eigentümer:
MESSEPARK Einkaufszentrum
Messestraße 2, 6850 Dornbirn
GSt 1940/1 und 1940/2
Eigentümer JDL Leasinggesellschaft mbH
Bisherige Widmung
BB I (E 19)
Gesamtverkaufsfläche sonstige Waren: 17.500 m2
davon max. 3.000 m2 Lebensmittel
Neue Widmung
BB I (E 19)
Gesamtverkaufsfläche sonstige Waren: 22.667 m2
davon max. 5.000 m2 Lebensmittel
06.10. 2015
Gebhard Greber, Die Dornbirner SPÖ
Walter Schönbeck, FPÖ
Horst Werner Schneider, NEOS