Stadtvertreter Markus Fässler /SPÖ fordert die Stadt Dornbirn wegen der Verordnungsanfechtung durch den Landesvolksanwalt erneut auf, sich als Vermittlerin für eine mögliche Ersatzlösung für das Großprojekt Schluge an einem anderen Standort einzusetzen.
Das Projekt der Firma Schluge Lagerlogistik und der Firma Schluge Wurst-Fleisch-Gastronomie wird von uns nach wie vor sehr begrüßt, schließlich handelt es sich wie bereits berichtet um zwei eingesessene Dornbirner Betriebe mit gesamt ca. 100 MitarbeiterInnen.
Grund und Boden ist in Dornbirn ein knappes Gut. Nachverdichtung und das Schließen von Bau und Widmungslücken werden immer wichtiger. Solche Maßnahmen führen aber auch zu möglichen Nutzungskonflikten, wie z.B. bei der Erweiterung des Betriebsgebietes Dornbirn – Wallenmahd, so Markus Fässler von der SPÖ Dornbirn.
Die Stadt Dornbirn hat, nach einem mehrjährigen Planungsprozess, dieses Gebiet von Freifläche – Freihaltegebiet in Betriebsgebiet Kategorie 2 einstimmig, gewidmet. Dabei wurde auch ein „Grünstreifen“ von 23 m bis 29 m Breite als Puffer zwischen Wohngebiet und dem neuen Betriebsgebiet als Freifläche erhalten. Der VfGH hat bereits vor mehreren Jahren festgehalten, dass ein ca. 30 Meter breiter Grünlandstreifen zwischen Betriebsgebiet und Baumischgebiet keine ausreichende Maßnahme darstellt, um vor gegenseitigen Beeinträchtigungen zu schützen.
Laut Landesvolksanwalt bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob im Widmungsverfahren die notwendigen raumplanungsrechtlichen Maßnahmen gesetzt wurden, um gegenseitige Beeinträchtigungen von Baufläche – Betriebsgebiet und Baufläche – Wohngebiet zu vermeiden. Daher wurde durch den Landesvolksanwalt beim VfGH der Antrag gestellt, die entsprechende Widmung aufzuheben. Der Landesvolksanwalt rechnet mit einer Entscheidung durch den VfGH in den nächsten 6 bis 12 Monaten.
Für uns als SPÖ Dornbirn, ist es wichtig, dass die Stadt Dornbirn sich mit dem Standort und Gründerzentrum erneut um ein adäquates Ersatzgrundstück und den Kauf des Betriebsgrundstückes vom Familienunternehmen Schluge bemüht.
Damit kann einerseits eine sehr gute Lösung für die Anwohnerinnen und Anwohner und das Familienunternehmen Schluge gefunden werden. Andererseits kann die Stadt Dornbirn, sollte der VfGH zum Ergebnis kommen, dass die Widmung nicht zulässig ist, darauf reagieren und die notwendigen Maßnahmen ohne zu starke „Verunsicherung“ der GrundeigentümerInnen durchführen.
Markus Fässler,
Stadtvertreter der Dornbirner SPÖ
Dornbirn, 11.04.19
Rückfragen: Markus Fässler, SPÖ Dornbirn, 0664 884 61 634, markus.faessler@spoe.at