SPÖ fordert Bebauungsplan für das Rose-Areal

Leider wird in Dornbirn wieder ein Traditionsgasthaus verschwinden. Denn bekanntlich hat vor wenigen Wochen SPAR Vorarlberg das Gasthaus Rose samt großem Grundstück gekauft. Damit hat sich Spar die Möglichkeit geschaffen, in der Nähe des derzeitigen Spar-Marktes im Hatlerdorf einen größeren Markt zu errichten, da der Spar-Markt am jetzigen Standort nicht vergrößert werden kann.
Der dafür bei Spar verantwortliche Wolfgang Kaufmann hat öffentlich erklärt (VN, 17.7.2014), man wolle „keinesfalls gleich bauen“, die Rose werde es noch länger als Gasthaus und Hotel geben. Es gebe auch noch keine konkreten Pläne für einen Neubau.

Für die Stadt besteht nun Handlungsbedarf!
Die SPÖ fordert einen Bebauungsplan

Klar ist, durch den Kauf hat Spar die Voraussetzungen für einen neuen, größeren und moderneren Markt geschaffen. Und eine Umsetzung kann, trotz der Aussagen Kaufmanns, schnell erfolgen.
Die Stadt muss daher jetzt vorausschauend handeln, und nicht erst, wenn bereits ein großes Bauprojekt eingereicht wurde.
Die Dornbirner SPÖ fordert daher von der Stadt die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes für das Rose-Areal einschließlich angrenzender Gebiete.

Warum Bebauungsplan?
Die Stadt ist gefordert darauf zu achten, dass das große Areal qualitätsvoll entwickelt wird und öffentliche Interessen auch berücksichtigt werden. Im Hatlerdorf gibt es viele BürgerInnen, die sich Sorgen machen um die Entwicklung dieses Stadtteils.
Das Rose-Areal befindet sich im Eingangsbereich zum alten Hatlerdorf, daher ist besondere Sensibilität bei der Planung gefordert. Es darf hier nicht ein zweiter Schwefel entstehen. Angrenzend steht die Hatler Turnhalle, die architektonisch und historisch von hohem Wert ist. Diese darf durch mögliche Großbauten nicht erdrückt werden.
Derzeit gibt es noch schöne, freie Blickbeziehungen, diese dürfen nicht völlig verschwinden.

Mögliche Inhalte eines Bebauungsplanes (Auszüge aus dem Raumplanungsgesetz, §28)
Gemäß Vorarlberger Raumplanungsgesetz können die Gemeinden in einem Bebauungsplan verbindlich wesentliche Aspekte einer qualitätsvollen Entwicklung festlegen:

  • Rücksichtnahme auf das Landschafts- und Ortsbild
  • Art der baulichen Nutzung (Wohn-, Geschäfts-, Betriebsgebäude)
  • Art und Gestaltung der Bebauung, Höhe der Bauwerke, Zahl der Geschosse
  • Flächen im öffentlichen Interesse freihalten: städtebaulich wertvolle Ausblicke, Erhalt von Grünflächen
  • Gemeinschaftsanlagen wie Kinderspielplätze, Ruhe- und Erholungsplätze
  • Vermeidung von Belästigungen durch Lärm und Geruch u.a.m.

Antrag im Stadtplanungsausschuss
Ich habe bereits im Stadtrat (12. August 2014) mein Anliegen vorgebracht und die Aufnahme eines entsprechendes Tagesordnungspunktes für die kommende Sitzung des Stadtplanungsausschusses (30. September) gefordert. Ich werde dort die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes beantragen.

Frühzeitiger Einbezug der BürgerInnen und von Spar
Für mich ist selbstverständlich, dass die BürgerInnen und Spar als wertvoller Nahversorger frühzeitig in den Prozess der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes einbezogen werden und nicht erst dann, wenn der Plan schon fertig ist.

Mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes besteht die Chance, alle Betroffenen (Stadt, BürgerInnen, Spar) an einen Tisch zu bringen und gemeinsam eine für alle gute Lösung zu finden!

14.8.2014
Für die Dornbirner SPÖ
Stadtrat Gebhard Greber