Verfassungsgerichtshof kippt Widmung im Betriebsgebiet Dornbirn-Wallenmahd

Vizebürgermeister Markus Fäßler fordert erneut eine andere Lösung für das Großprojekt Schluge und eine Widmungsänderung im Sinne der Anwohner*innen des angrenzenden Wohngebietes 

 

Durch die Aufhebung der Betriebsgebietswidmung 2 im Betriebsgebiet Dornbirn Wallenmahd durch den Verfassungsgerichtshof ist die Stadt Dornbirn dringend gefordert, die Widmung im Betriebsgebiet umgehend zu sanieren. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Stadt der Firma Schluge, wie von mir bereits im April 2019 gefordert, eine Ersatzmöglichkeit für ihr Neubauprojekt an einem anderen Standort anbietet, nach Möglichkeit das Grundstück in Dornbirn Wallenmahd selbst erwirbt und angrenzend an das Wohngebiet eine Widmungsänderung vornimmt.   

 

Grund und Boden sind in Dornbirn ein knappes Gut. Nachverdichtung und das Schließen von Bau- und Widmungslücken werden immer wichtiger. Solche Maßnahmen führen aber auch zu möglichen Nutzungskonflikten, wie z.B. bei der Erweiterung des Betriebsgebietes Dornbirn-Wallenmahd.  

 

Die Stadt Dornbirn hat in einem mehrjährigen Planungsprozess dieses Gebiet von Freifläche-Freihaltegebiet in Betriebsgebiet Kategorie 2 einstimmig gewidmet. Dabei wurde auch ein „Grünstreifen“ von 23m bis 29m Breite als Puffer zwischen dem Wohngebiet und dem neuen Betriebsgebiet als Freifläche erhalten. Der VfGH hat bereits vor mehreren Jahren festgehalten, dass ein ca. 30 m breiter Streifen zwischen Betriebsgebiet und Baumischgebiet keine ausreichende Maßnahme darstellt, um vor gegenseitigen Beeinträchtigungen zu schützen. 

 

Bereits im Frühjahr 2019 hatte der Landesvolksanwalt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob im Widmungsverfahren die notwendigen raumplanungsrechtlichen Maßnahmen gesetzt wurden, um gegenseitige Beeinträchtigungen von Baufläche-Betriebsgebiet und Baufläche-Wohngebiet zu vermeiden, geäußert.  Daher wurde vom Landesvolksanwalt damals beim VfGH der Antrag gestellt, die entsprechende Widmung aufzuheben. Mittlerweile liegt diese Entscheidung durch den VfGH vor und die Widmung muss dringend rechtskonform abgeändert werden. 

 

Kritik an der Bürgermeisterin und Forderungen der Dornbirner SPÖ: 

 

  1. Die Stadt Dornbirn, allen voran die Bürgermeisterin, ist gefordert, endlich, wie von mir bereits seit zwei Jahren angeregt, eine Ersatzlösung für die Firma Schluge-Lagerlogistik und die Firma Schluge Wurst-Fleisch-Gastronomie auf einem anderen Grundstück in Dornbirn zu ermöglichen. Schließlich handelt es sich um zwei eingesessene Dornbirner Betriebe mit gesamt ca. 100 Mitarbeiter*innen. 
  1. Auch muss dringend eine Lösung zum besseren Schutz der Anrainer*innen vor Lärm- und Schmutzemissionen gefunden werden. In unmittelbarer Nähe des Wohngebietes darf es keine BB2-Widmung mehr geben. Die Aussage der Bürgermeisterin in der VN am 27.8.21, sie möchte wieder auf BB2 widmen, ist für die Dornbirner SPÖ, wegen der bei dieser Widmung erlaubten höheren Lärmemissionen besonders in der Nacht, nicht akzeptabel. 
  1. Die Stadt Dornbirn soll sich um den Kauf des Betriebsgrundstückes der Familie Schluge bemühen, um die Weiterentwicklung des Betriebsgebietes selbst bestimmen zu können. 

 

Markus Fäßler 

Vizebürgermeister und Fraktionsvorsitzender der Dornbirner SPÖ