Anfragerecht
In%A7 38, Abs. 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist das Anfragerecht in der Stadtvertretung geregelt, das nach %A7 59, Abs. 4 sinngemäß auch für den Stadtrat gilt.
Wortwörtlich heißt es im Gemeindegesetz: «Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu beantworten.»
Das bedeutet, wenn ich als Stadtrat eine Anfrage an den Bürgermeister richte, ist dieser verpflichtet, spätestens in der nächsten Sitzung dieAnfrage zu beantworten, das ist im Stadtrat eine Woche später.
Die Praxis im Dornbirner Stadtrat
In jeder Stadtratssitzung werden von Mitgliedern des Stadtrates Anfragen gestellt. Für die Beantwortung ist der Bürgermeister verantwortlich.
Viele Anfragen werden zeitgerecht und korrekt beantwortet. Wenn es aber kritische Anfragen sind, die dem Bürgermeister bzw. derMehrheitspartei unangenehm sind, werden Anfragen oft entweder wochenlang, ja monatelang überhaupt nicht beantwortet (BeispielBahnanschluss Rhomberg, Nachnutzung Media-City) oder mit einer nichtssagenden Bemerkung abgetan (Beispiel Sichtsitze).
Drei Beispiele von mehreren:
Beispiel 1: Gleisanschluss Steinbruch Rhomberg
DieStadt Dornbirn hat die Anschlussbahn zum Steinbruch Rhomberg(Spatenstich 1994) großzügig mit 5 Millionen Schilling gefördert. DieFa. Rhomberg musste dafür eine Transportverpflichtung von jährlich75.000 Tonnen auf Basis eines jährlichen Gesamtabbaues des Steinbruches von ca. 750.000 Tonnen eingehen. Nur es fährt dort kaum ein Zug,Rhomberg erfüllt die Förderungsrichtlinien nicht im Entferntesten!
Unglaublich,aber wahr: Obwohl ich im Sinne der Steuerzahler seit über einem Jahr !mehrfach Anfragen im Stadtrat gestellt habe, kann oder will mirFinanzreferent BM Rümmele nicht Auskunft über die Gründe derNichteinhaltung der Vereinbarungen der Fa. Rhomberg mit denSubventionsgebern und über allfällige Rückzahlungsansprüche geben.
Mehrfache Anfragen von mir im Stadtrat: 13.2.2001, 20.3.2001, 10.4.2001.
Erst am23. April 2001 erfolgte ein schriftlicher Vermerk der Finanzabteilung,dass die Erhebungen über die Erfüllung beim Land im Gange seien. NachVorliegen der Überprüfung werde die Stadt umgehend informiert. Danach war Sendepause, bis heute.
Beispiel 2: Nachnutzung der MediaCity
DieStadt Dornbirn hat mit Beschluss des Stadtrates vom 13.3.2001 der Dornbirner Messe für die Realisierung der Sonderschau «MediaCity» imRahmen der Herbstmesse 2001 einen Beitrag in Höhe von ATS 3 Mio gewährt.
Ichhabe damals im Stadtrat gefordert, dass sich die Stadt über eine kostengünstige Nachnutzung der MediaCity Gedanken machen soll, denn nur so seien die ATS 3 Millionen gerechtfertigt. Der Bürgermeister hat zwar meinen Gedanken aufgegriffen (Überprüfung der Möglichkeiten bei derFachhochschule, Stadtmarketing, Stadtmuseum,%85), bis heute sind aber demStadtrat keine Vorstellungen präsentiert worden.
Mehrfachhabe ich im Sinne der Steuerzahler Anfragen im Stadtrat an denBürgermeister wegen der Nachnutzung gerichtet, bis heute aber keineAntwort erhalten. Diese Anfragen sind alle protokolliert, am 8.1.2002, 19.3.2002 und 30.4.2002.
Beispiel 3: Dornbirner Sichtsitze
Am 9. April 2002 habe ich im Stadtrat in scharfer Form Kritik an derVorgehensweise des Kunstraumes geübt, der Sponsorengelder in Höhe vonATS 190.000 nicht dem Projekt zurechnen, sondern für zukünftigeProjekte des Kunstraumes verwenden will. Ich habe daher denBürgermeister aufgefordert klarzustellen, dass selbstverständlich Sponsorengelder widmungsgemäß verwendet werden müssen, derFinanzierungsanteil der Stadt sich um die Höhe der Sponsorengelder vermindert und somit der Steuerzahler möglichst geschont wird.
DerBürgermeister hat nur verärgert reagiert, aber eine Behandlung zugesagt. Bis heute, zwei Monate später, gibt es keine Antwort auf meine Frage, ob sich die Stadt der unhaltbaren Vorgangsweise desKunstraumes anschließt oder nicht.
DasAnfragerecht ist ein wichtiges Kontrollinstrument einer funktionierenden Demokratie. Es ist auch von großer Bedeutung im Sinne des sparsamen Umganges mit Steuergeldern. In Dornbirn kommt derBürgermeister nicht immer oder nur unzureichend seiner Verpflichtung der Anfragebeantwortung nach. Ich erinnere den Bürgermeister öffentlich an seine Verpflichtungen gemäß Gemeindegesetz. Es darf nicht sein, das sein Bürgermeister ihm unliebsame Anfragen wochenlang, ja monatelang nicht oder nur unzureichend beantwortet oder mit einer oberflächlichenBemerkung vom Tisch wischt.
Mag. Gebhard Greber,
Parteivorsitzender der Dornbirner SPÖ